Selbstgenutztes WohneigentumGilt nach wie vor als sicherste Altersvorsorge. Dies
gilt umso mehr, als ein erheblicher Vertrauensverlust in die gesetzliche
Rente zu verzeichnen ist. Andere Anlageformen sind wegen zu geringer
Sicherheit (Aktien) oder zu geringer Rendite (Rentenpapiere) keine echte
Alternative. Vermietetes WohneigentumFür nach dem 31.12.2005 angeschaffte Wohnimmobilien
beträgt der Abschreibungssatz linear 2 %. Vermietete GeschäftsräumeBei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, beträgt der Abschreibungssatz ebenfalls linear 2 %. Gehört das Gebäude zu einem Betriebsvermögen, beträgt die Abschreibung linear 3 %. VeräußerungGewinne aus der Veräußerung selbstgenutzten Wohneigentums unterliegen grundsätzlich keiner Ertragsbesteuerung. Für Gewinne aus der Veräußerung von vermieteten Immobilien im Privatvermögen gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. WertsteigerungsrenditeAufgrund der wirtschaftlichen Expansion im Einzugsgebiet des Münchner Flughafens werden mittel- und langfristig Wertsteigerungen erwartet. FinanzierungÜber das KfW-Wohneigentumsprogramm können für den
Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen über die
Hausbank beantragt werden. |